Gütesiegel oder nicht? Das Landgericht Darmstadt wird am 21. Oktober entscheiden, ob das Zertifikat des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) gegen den Wettbewerb verstößt oder nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte die A1-Versandapotheke verklagt, weil sie das Siegel für irreführend hielt. Heute fand in Darmstadt die Verhandlung statt.
Laut Ulrike Blum, Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale, wurde in der Verhandlung unter anderem diskutiert, ob Verbrauchern suggeriert würde, das Siegel werde von einer neutralen Stelle verliehen. Der BVDVA verfolge aber lediglich die Interessen der im Verband zusammengeschlossenen Versandapotheken, sagte Blum gegenüber APOTHEKE ADHOC. Inwieweit diese Überlegung in das Urteil einfließen werde, sei abzuwarten.
Der Anwalt der beklagten A1-Versandapotheke wirkt nicht zuversichtlich. Wahrscheinlich werde das Landgericht zugunsten der Wettbewerbszentrale entscheiden, sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. „In der Verhandlung ging es gar nicht um die Kriterien des Gütesiegels. Die Richter haben den BVDVA grundsätzlich die Befugnis abgesprochen, ein solches Siegel zu vergeben.“ Bis zum Termin im Oktober werde man sich mit der Wettbewerbszentrale zusammensetzen, um eine mögliche Anpassung des Siegels zu besprechen.
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