Versandapotheken

Sanicare muss Zuzahlung kassieren

, Uhr

Die niedersächsische Versandapotheke Sanicare darf ihren Kunden nicht die Zuzahlung erlassen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) ließ keine Berufung in der Frage zu, ob Sanicare-Chef Johannes Mönter die Zuzahlungen zumindest stunden darf. In einem früheren Verfahren hatte das OVG schon den Erlass der Zuzahlung verboten. Im anschließenden Beschwerdeverfahren fanden die Richter die Rechtssache weder zu kompliziert noch von so grundsätzlicher Bedeutung, dass sie erneut verhandelt werden müsse.

Aus Sicht des OVG liegt ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung immer dann vor, wenn eine Apotheke dem Versicherten Vorteile gewährt, die den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. „Dies gilt gerade auch dann, wenn die gegen die Preisbindung verstoßende Vorteilsgewährung zugleich mit einem Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen verbunden ist“, heißt es in der Begründung.

Ein Ass hat Mönter trotzdem noch im Ärmel. Im Rahmen einer Zuzahlungsstudie untersucht der Versandapotheker, wie sich eine Halbierung der Zuzahlung auf die Compliance der Patienten auswirkt. Das Projekt wird von dem Gesundheitsökonomen Professor Dr. Gerd Glaeske wissenschaftlich begleitet.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
USA, Italien und Belgien
Novo Nordisk kauft Abfüllanlagen
Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe
Fosfomycin: Keine wirkstoffgleiche Alternative
Mehr aus Ressort
10 Euro fürs erste E-Rezept
Shop Apotheke erklärt neuen Rx-Bonus

APOTHEKE ADHOC Debatte