Die Zahl der Abmahnfallen ist unbegrenzt. Apotheker müssen genau auf ihr Impressum achten. Auch Onlineshops sollten überprüft werden, um Abmahnanwälte fernzuhalten.
Ein eigener Online-Auftritt gehört für die allermeisten Apotheken heute zum Pflichtprogramm. Doch selbst, wer keinen Webshop betreibt, Aktionen bewirbt oder Packungen abbildet, ist nicht vor Abmahnungen gefeit. Das Impressum bietet eine ganze Reihe von Angriffspunkten. Ist Ihr Impressum gegen die Angriffe von Abmahnanwälten abgesichert?