Immer häufiger gehen Apotheker mit tatkräftiger Unterstützung von Rechtsanwälten gegen Retaxationen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor und legen Einspruch ein. Haben sie mit dem Einspruch Erfolg, weil die Retaxation nicht gerechtfertigt war, drängt sich die Frage auf, ob die GKV nicht nur den einbehaltenen Betrag, sondern auch die entstandenen Anwaltskosten für das Einspruchsverfahren übernehmen muss.
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