Nordkirchen - Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen ist am 22.09.2026 in Kraft getreten. Dadurch können Hilfstätigkeiten breiter verteilt, Herstellung und Prüfung im Verbund gebündelt sowie Zweigapotheken schlanker organisiert werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem, die Krisenvorsorge sowie den Botendienst und den Versand.
Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die neuen Möglichkeiten und Pflichten. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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