Apotheker Berater

Steuerliche Gestaltungsmodelle zur Senkung der Kostenlast für ein Studium der Kinder

Nordkirchen -

Studiengebühren, Mensa und Miete – ein Studium ist teuer. Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hatte, dass Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können, hat der Gesetzgeber dem gleich wieder einen Riegel vorgeschoben. Doch Eltern, die das Studium ihrer Kinder fördern oder finanzieren, können den Fiskus trotzdem noch an diesen Kosten beteiligen.

Der „Apotheker Berater“ erläutert in seiner aktuellen Februar-Ausgabe die nach wie vor bestehenden Gestaltungsoptionen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm?wkz=865011

 

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