Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH
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Rezeptabrechnung nach § 300 und § 302 SGB V

Hilfsmittel abrechnen: keine Zusatzgebühr, große Vertragsdatenbank

Stuttgart -

Mehr als 3.500 Verträge regeln die Abgabe von Hilfsmitteln: Die unüberschaubare Anzahl an Paragraphen führt immer wieder zu Fehlern und Retaxationen – dabei gibt es eine einfache Alternative.

Eine einzelne Apotheke muss mitunter mehr als ein Dutzend Verträge berücksichtigen, um Hilfsmittel korrekt abzurechnen. Die richtigen Preise einzutragen und alle gesetzlichen Vorgaben zu beachten, kann so viel Zeit kosten, dass die Abgabe von Hilfsmitteln für Apotheken keine Marge mehr abwirft. Hinzu kommt: Manche Abrechnungszentren verlangen für Hilfsmittelrezepte eine höhere Gebühr als für Arzneimittelrezepte. Damit das Hilfsmittelgeschäft nicht an der Ressourcenfrage scheitert, bietet das Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum eine einfache Lösung.

Hilfsmittel automatisch zum richtigen Preis abrechnen
„Wir rechnen sowohl Arzneimittelrezepte als auch Hilfsmittelrezepte zu einer Gebühr ab. Außerdem verzichten wir auf Grundgebühren. Auch Nebenkosten pro Rechnung fallen nicht an“, sagt Matthias Kaminski, Gebietsverkaufsleiter des Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrums. Kunden profitieren von der Expertise des Schwesterunternehmens Optica, das mehr als 3.500 Hilfsmittel-Verträge in einer Datenbank hinterlegt hat: „Wir vergleichen die auf den Rezepten eingetragenen Werte und Positionsnummern mit den gültigen Verträgen und den aktuellen Preislisten. Unsere Kunden rechnen dadurch immer zum richtigen Preis ab und reduzieren ihre Absetzungen“, erklärt Matthias Kaminski.

Flexible Auszahlung der Rezeptumsätze
Neben der Abrechnung von Hilfsmitteln ohne Zusatzgebühr können Kunden des Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrums weitere Services nutzen: Mit der Dekadenzahlung, der Sofortauszahlung und der Vorfinanzierung erweitern Apotheken ihren finanziellen Spielraum. Rezeptumsätze werden auf Wunsch so ausgezahlt, dass sie immer kurz vor der Abbuchung des Großhandels auf dem Konto sind. Bei der Abgabe von Hochpreisern lohnt es sich, die Sofortauszahlung oder die Vorfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die knappen Zahlungsziele der Hersteller, an die das maximale Skonto geknüpft ist, lassen sich so problemlos erfüllen.

Möchten auch Sie von der einfachen Hilfsmittelabrechnung und den zusätzlichen Services des Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrums profitieren? Dann vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin!

Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH
Cornelia Romagnolo
Marienstraße 10
70178 Stuttgart

Telefon: 0711/61947-563

E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.apotheken-aerzte.de/

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