Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben zur Drogensubstitution mit neuen Erkenntnissen des wissenschaftlichen Fortschritts und praktischen Erfordernissen abgestimmt werden. Das bedeutet Änderungen für die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten.
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