Ob aus Unachtsamkeit oder gewollt – Schäden durch Mitarbeiter können in der Apotheke jederzeit verursacht werden. Dabei hängt es vom Einzelfall ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Mitarbeiter hierfür im Rahmen des Schadenersatzes haften muss und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus solchen Vorfällen gezogen werden können.
Die aktuelle März-Ausgabe von „Apotheke heute“ erläutert anhand ausgewählter Fälle die Haftung im Arbeitsrecht sowie die Konsequenzen für den Apothekeninhaber und den jeweiligen Mitarbeiter. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ah/probeheft?wkz=668515.
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