Die in der Praxis wohl am meisten gefürchtete Neuregelung des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ist die seit dem 01.01.2018 geltende Kassennachschau. Sie soll einer zeitnahen Aufklärung von steuerlich erheblichen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen sowie Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben dienen. Betriebe, die bei der Kassennachschau auffällig werden, können mit einer Überleitung zur Betriebsprüfung rechnen.
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