Um Umsatz und Gewinn zu verproben sowie ggf. zu schätzen, steht der Finanzverwaltung ein Hilfsmittel zur Verfügung: die Richtsatzsammlung. Hier sind etliche Kennziffern zusammengefasst, mit denen der betroffene Betrieb einem Branchenvergleich unterzogen werden kann – vom Roh- über den Halbrein- bis hin zum Reingewinn. Die Richtsätze sind ein Anhaltspunkt für die Finanzverwaltung, auch Umsätze und Gewinne von Apotheken zu vergleichen.
In der aktuellen September-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erfahren Sie, wie Sie Ihre Zahlen selbst nachrechnen und was Sie tun können, sollten diese nicht im „grünen Bereich“ liegen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=927517.
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