Zum 01.01.2018 tritt die überwiegende Zahl der Änderungen durch das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ in Kraft. Laut Grundgesetz hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Konkretisiert wird das Grundrecht während der Schwangerschaft durch das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ und die „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“. Da Verstöße gegen diese Vorgaben als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden können, sollten Sie informiert sein.
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