Seit dem 11. Juli 2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) vom 30. November 2009 in Kraft. Die EU-Kosmetikverordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht, sondern gilt unmittelbar. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. So müssen zum Beispiel Apotheker als Kosmetik-Händler, bevor sie Kosmetika in den Verkehr bringen, die Einhaltung einer Reihe von Kennzeichnungsinformationen beachten.
Die aktuelle September-Ausgabe von „Apotheke heute“ bietet einen Überblick darüber, welche Änderungen für Apotheken und im für Apotheken relevanten Umfeld von Bedeutung sind. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313.
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