Seit dem 01.04.2018 müssen Vertragsärzte die Pharmazentralnummer (PZN) zusätzlich auf das Rezept drucken. So sollten Rückfragen der Apotheken bei den Ärzten reduziert werden. Was aber gilt, wenn die PZN und das verordnete Arzneimittel nicht übereinstimmen oder die PZN überhaupt nicht aufgetragen ist?
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