Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner liegt nach einem Unfall längere Zeit ohnmächtig im Krankenhaus und Sie haben plötzlich nichts mehr zu sagen. Seine Behandlung, seine Post, seine Bankgeschäfte – all das regelt nun eine Ihnen fremde Person. Ein erschreckender Gedanke, der jedoch ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zur Realität werden kann. Der Grund: Bei Volljährigen begründen weder die Ehe noch eine Verwandtschaft ein Vertretungsrecht.
Die aktuelle Januar-Ausgabe von „Apotheke heute“ erläutert, wie Sie vorgehen sollten, um im Notfall Ihr Mitspracherecht abzusichern. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313
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