Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-AMVSG) ist es, die Arzneimittelversorgung in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen und die finanzielle Stabilität der GKV zu erhalten. Die Regelungen sind in ihren wesentlichen Teilen im April 2017 in Kraft getreten.
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