Das Bundesverfassungsgericht hat die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Unternehmensvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es bleibt allerdings dem Grunde nach weiterhin zulässig, Familienunternehmen bei der Nachfolge steuerlich zu privilegieren. Steht die Übergabe der Apotheke oder von Anteilen hieran an einen Nachfolger an, sollte überlegt werden, diese auf Basis der aktuellen Rechtslage durchzuführen.
In der aktuellen Februar-Ausgabe von „Apotheke heute“ erhalten Sie einen Überblick über die derzeit gültige Rechtslage und den bestehenden Handlungsbedarf. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/probeheft?wkz=668515.
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