Am 25.05.2018 tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Es ergänzt, konkretisiert und modifiziert die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Dabei geht es z. B. um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Einschränkung von Betroffenenrechten, die Auftragsverarbeitung, die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Regelungen zu Aufsichtsbehörden und besondere Verarbeitungssituationen.
Die aktuelle April-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die für Apotheken wichtigen Regelungen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.
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