Apotheker können aufatmen: Die Großhandelsskonti bleiben ihnen erhalten. Pharmazeutische Großhändler dürfen weiterhin ein Skonto gewähren, wenn Apotheken ihre Rechnungen schnell bezahlen. So lautet der Tenor der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2017 (Az. I ZR 172/16).
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