Bei der Verordnung von Medizinprodukten auf einem Kas-senrezept lauern Retaxfallen an völlig anderen Stellen als bei Arzneimittelverordnungen: Die Erstattungsfähigkeit muss überprüft werden, es darf kein Medizinprodukt gegen ein Arzneimittel ausgetauscht werden oder umgekehrt und es kommen weder die Packungsgrößenverordnung noch der Rahmenvertrag noch Rabattverträge zur Anwendung.
Das ist Grund genug, sich in der aktuellen Januar-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ mit den wichtigsten Fakten zu (arzneimittelähnlichen) Medizinprodukten zu beschäftigen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=332719.
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