Pressemitteilung

Immunsuppressiva – keine Substitution bei Critical Dose Drugs!

Hamburg -

Immunsuppressiva zählen zu den Critical Dose Drugs, es handelt sich also um Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite. Die Folgen einer Unter- oder Überdosierung sind schwerwiegend, unter Umständen sogar lebensbedrohlich, denn der Grat zwischen ausreichender Immunsuppression und Toxizität ist sehr schmal. Sind die Wirkstoffspiegel zu niedrig, beispielsweise nach einer Organtransplantation, kann es zu einer Abstoßung des Implantats kommen. Sind sie zu hoch, können harmlose Infektionen lebensbedrohlich werden. Ein Beispiel dafür ist die Cytomegalie-Virusifektion (CMV), die bei gesunden Erwachsenen häufig keine Beschwerden verursacht und unbemerkt abläuft. Bei Menschen, deren Immunsystem abgeschwächt reagiert, weil sie beispielsweise mit Immunsuppressiva behandelt werden, kann es zu schweren Beeinträchtigungen an Lunge, Leber, Augen und Magen-Darm-Trakt kommen. Ziel der immunsuppressiven Therapie ist es deshalb, das Nebenwirkungsrisiko so gering wie möglich zu halten, weshalb eine individuelle Dosisanpassung mit engmaschiger Kontrolle der Blutspiegel erforderlich ist. Durch Wirkstoffkombinationen kann das Nebenwirkungsrisiko darüber hinaus reduziert werden.


Ein Patient, der eine Organtransplantation erfolgreich bewältigt hat, hat eine lange und schwerwiegende Leidensgeschichte hinter sich. Das neue Organ ist für ihn lebensverlängernd und verbessert auch seine Lebensqualität. Die Motivation, die nun notwendige lebenslange Behandlung mit Immunsuppressiva diszipliniert umzusetzen, ist groß. Dennoch ist es ein langer Prozess, bis die Therapiepläne richtig umgesetzt werden. Wenn nun ein solcher Patient mit einem Rezept über Immunsuppressiva in die Apotheke kommt, und laut Gesetzgeber ein wirkstoffgleiches Präparat abgegeben werden sollte, kann diese Substitution schwere Therapiebeeinträchtigungen auslösen. Die Wirkspiegel können sich verändern, Wirkung und Nebenwirkung können negativ beeinflusst werden oder die Patienten nehmen das neue Medikament falsch ein, weil sie nicht bemerken, dass sich die Einnahmemodalitäten evtl. verändert haben. Deshalb sollte der Apotheker vor einer solchen Substitution immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Der Apotheker kann im Falle einer nicht erwünschten Substitution den Arzt bitten, bei der nächsten Verordnung das Aut-idem Kreuz zu setzen. Auf dem vorliegenden Rezept kann er Pharmazeutische Bedenken mit der Begründung „Therapiegefährdung“ äußern.



Weitere Informationen zum Thema Immunsuppressiva finden Sie unter www.pharmazeutische-bedenken.de


Dort stehen bereits weitere Informationen zu Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann, für Sie bereit. Bisher verfügbar sind Dokumente zu Antiepileptika, Opioidanalgetika, Antiasthmatika, Antidiabetika, Antiparkinsonmittel und Antidementiva.

 

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