Nach § 4a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss der Apothekenleiter für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen, die auch zu dokumentieren sind. Spezielle Hygiene- und Reinigungspläne helfen dabei, sowohl alle durchzuführenden Maßnahmen kontinuierlich im Blick zu behalten als auch den Anforderungen an die Dokumentation Genüge zu tun.
Die aktuelle März-Ausgabe von „Apotheke heute“ erläutert, was es bei der Hygiene in der Rezeptur zu beachten gilt. Außerdem stellt sie Formblätter vor, mit deren Hilfe die Dokumentation von Hygienemaßnahmen mühelos gelingt und Sie einen guten Überblick über die durchgeführten bzw. noch anfallenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erhalten. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313.
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