Betriebliche Altersvorsorge in der Apotheke jetzt tarifvertraglich geregelt

Apothekenrente motiviert Mitarbeiter

Karlsruhe -

Apothekeninhaber sind bereits seit 2002 gesetzlich verpflichtet, angestellte Mitarbeiter und Auszubildende über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu informieren. Ab dem 1. Januar 2012 wird diese bAV zusätzlich durch einen tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber unterstützt. Die Regelung soll ein Instrument zur stärkeren Mitarbeitermotivation und –bindung sein und eine weitere Verbesserung der Altersbezüge der Apothekenmitarbeiter erreichen. Vereinbart wurde diese Regelung in einem Zusatz zum neuen Tarifvertrag für Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekergewerkschaft ADEXA. Sie gilt bundesweit für alle Apotheken, bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die ApothekeninhaberInnen ihren Angestellten jeweils abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 10 bis 27,50 EUR monatlich zum Gehalt zusätzlich als Betriebsrente zahlen. Diese kann vom Arbeitnehmer aufgestockt werden, indem er einen Teil seines Gehalts als Einzahlung umwandelt. Der umgewandelte Betrag ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und damit staatlich gefördert. Er wird außerdem vom Arbeitgeber mit einen 20-prozentigen Zuschuss unterstützt.

Allerdings, nicht jede betriebliche Altersvorsorge genügt den Anforderungen des Tarifvertrags. Die von der Aporisk GmbH aus Karlsruhe angebotene ‚ApothekenRente‘ ist eine Direktversicherung im Rahmen eines mit einem Anbieterkonsortium speziell ausgehandelten Gruppen-Rahmenvertrages.

Dass eine betriebliche Altersversorgung auch für den Apotheker entscheidende Vorteile bietet, zeigt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Wie sie berichtet, erwarten Personalverantwortliche größerer Unternehmen künftig vermehrt Schwierigkeiten generell Nachwuchs – speziell Talente – zu gewinnen. Ursachen seien eine zunehmende Überalterung der Gesellschaft und die Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland mit einer sinkenden Leistungsfähigkeit sowie einem steigenden Gehaltsniveau. In dem Zusammenhang sei die betriebliche Altersversorgung schon heute ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation, dessen Bedeutung mittelfristig steigen werde. Dabei wirke die betriebliche Altersversorgung in zweierlei Hinsicht. Einerseits werde die bAV in Kombination mit Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeit- oder Teilrentenmodellen noch viel intensiver genutzt werden, um einen finanziell abgefederten Ausstieg aus dem Unternehmen zu ermöglichen und die rentennahen Lebensphasen sowie einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Andererseits könne das Unternehmen mit einer entsprechend flexiblen bAV-Lösung kompetente Mitarbeiter auch länger im Unternehmen halten. Länger kann in dem Fall auch heißen, über das Ruhestandsalter hinaus.

Die von Aporisk angebotene ‚ApothekenRente‘ kann die betriebliche Altersversorgung erheblich verbessern. Bei einer Gehaltsumwandlung von 100,-- EUR beträgt der Arbeitgeberzuschuss 20,- EUR und der Arbeitgeberbeitrag bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 EUR. Das ergibt die Einzahlung von 147,50 EUR in die Direktversicherung (siehe auch: www.aporisk.de). Da die Gehaltsumwandlung steuer- und sozialversicherungsbefreit ist, liegt der tatsächliche Nettoaufwand je nach Einkommen und Steuerklasse mehr oder weniger stark darunter und kann im günstigen Fall z.B. 50,-- EUR betragen. Weitere Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie unter: www.aporisk.de.

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