BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann tritt einer Entwertung des Kooperationsgedankens entschieden entgegen.
Im knallharten Wettbewerb um Marktanteile im Großhandel könne es schon einmal passieren, dass ein Player sich vergaloppiert. So behauptete die Noweda vor Kurzem pauschal, Apothekenkooperationen mit Dachmarken seien Kettenvorstufen und damit verantwortlich für eine drohende Abschaffung des Fremdbesitzverbots. Der Anlass für diese Legendenbildung ist nach Ansicht des BVDAK der Rechtsstreit um die Frage, ob Noweda eine easy-Apotheke von der Belieferung ausschließen darf.
Laut Satzung des BVDAK können Apothekenkooperationen Mitglied werden, die sich u.a. für den Erhalt der inhabergeführten Apotheken einsetzen und dadurch eine Vertikalisierung der Handelsstufen verhindern wollen. Die Apothekenkooperationen innerhalb des BVDAK sind freiwillige Zusammenschlüsse von Apothekenkooperationen und bilden sozusagen einen Gegenpol zu global agierenden Marktteilnehmern, welche in Deutschland Apothekenketten betreiben wollen.
„Zunächst einmal sind Apothekenkooperationen gerade keine Vorstufe für Apothekenketten. Jeder Apotheker/in entscheide nach wie vor frei, ob er/sie einer Apothekenkooperation beitreten möchte“, so Dr. Stefan Hartmann (BVDAK). Die Haltung von Noweda sei zudem inkonsequent. Man beliefere schließlich auch andere Apotheken als Zweitlieferant. Es ist dabei unbedeutend, ob die jeweilige Apotheke Mitglied einer Dachmarkenkooperation ist. Auch Filialverbünde als kleinste Form der Kooperation und andere Kooperationsapotheken werden beliefert.
Noweda selbst sei, so die herrschende Wissenschaftsdefinition als Genossenschaft nichts anderes als eine Gemeinschaft von Mitgliedern, deren Zweck auf die wirtschaftliche Förderung gerichtet sei, also eine Kooperation.
Erst vor Kurzem habe die BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf dem Kooperationsgipfel in München die wirtschaftliche Bedeutung dieser – von inhabergeführten Apothekern getragene - Kooperationen betont.
„Ein Angriff auf Apothekenkooperationen ist nicht hilfreich und beschädigt sogar den Geist des Genossenschaftsgedankens. Der BVDAK setzt sich deshalb konsequent für die Förderung von Apothekenkooperationen zum Wohle der inhabergeführten Kooperationsapotheken ein – ohne ideologische Scheuklappen“, so Dr. Stefan Hartmann.
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 32
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bvdak.de