Verbraucherverträge, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen werden, müssen neuen EU-Vorgaben genügen. Auch auf Apotheken kommen damit neue Pflichten zu. So gelten unter anderem Informationspflichten, die man bisher vorwiegend von Online-Geschäften kennt, nun für alle Inhaber von Ladengeschäften – also auch für Apotheker. Apotheker können von Kunden nur dann Liefer- oder Nebenkosten verlangen, wenn sie hierüber ordnungsgemäß aufgeklärt haben.
Die aktuelle September-Ausgabe von „Apotheke heute“ bietet einen kompakten Überblick darüber, welche neuen Pflichten es nunmehr unbedingt zu beachten gilt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/probeheft?wkz=511114.
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