Neue Preis in Hilfstaxe

BfArM-Cannabis bald Ladenhüter?

, Uhr
Berlin -

Cannabisblüten aus Deutschland sind teurer geworden – jetzt wurden die höheren Einkaufspreise auch in die Hilfstaxe überführt. Doch womöglich werden die Produkte aus heimischem Anbau dadurch so unattraktiv, dass sie am Markt bald keine Rolle spielen.

Cannabisblüten „made in Germany“ werden im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Aphria, Aurora und Demecan in Deutschland angebaut und über den Großhändler Cansativa vertrieben. Bislang verkaufte das BfArM sein medizinisches Cannabis für 4,30 Euro pro Gramm – und damit für rund die Hälfte des üblichen Marktpreises.

Jetzt wurde der Preis für das BfArM-Cannabis auf 5,80 Euro angehoben. Zusätzlich ist unverändert ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent (unveränderter Zustand) beziehungsweise 90 Prozent (Zubereitungen) abrechnungsfähig.

Zum Vergleich: Für importierte Cannabisblüten aller Sorten sind 9,52 Euro pro Gramm als Einkaufspreis abrechnungsfähig. Hier sind dagegen Fixzuschläge festgelegt:

  • 9,52 Euro bis einschließlich 15 Gramm
  • 3,70 Euro je weiteres Gramm ab 16 bis einschließlich 30 Gramm
  • 2,60 Euro je weiteres Gramm ab 31 Gramm

Mit anderen Worten: Je größer die Menge, desto geringer wird die Preisdifferenz.

Bislang kam deutsches Cannabis wegen des niedrigeren Preises vor allem bei Selbstzahlern zum Einsatz. Dieser Effekt könnte nun durch die Anpassung zunichte gemacht werden, denn einigen Anwenderinnen und Anwendern sind bei ähnlichem Preis der oft höhere Gehalt der importierten Ware und auch die mitunter feinere Struktur der Blüte durch Bearbeitungsprozesse nach der Ernte wichtig.

Das BfArM hatte zwar schon im Vorfeld berücksichtigt, dass tendenziell mehr Rezepte für Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt ausgestellt werden würden und überwiegend entsprechende Sorten anbauen lassen. Doch aufgrund zu geringer Nachfrage sah sich die Behörde jetzt veranlasst, die Preise anzuheben, um selbst keine Verluste zu machen. Die vom BfArM beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis war 2019 festgelegt und auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2600 kg verteilt.

Für die Abgabe in der Apotheke gibt es unterschiedliche Sonder-PZN:

  • 06460694: Cannabisblüten in unverändertem Zustand
  • 06460665: Cannabisblüten in Zubereitungen
  • 06461423: BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand
  • 06461446: BfArM-Cannabisblüten in Zubereitungen
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte