Arbeitsrecht

Kündigung: Kein Facebook am HV-Tisch

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Berlin -

Ist am HV-Tisch gerade einmal nichts los und PTA wechseln am Computer zu ihren Mails, Amazon oder Facebook, riskieren sie eine Kündigung. Wittert der Inhaber, dass seine Mitarbeiter privat surfen, kann er die Daten aus dem Browserverlauf überprüfen und deshalb kündigen. Die Auswertung ist laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LarbG) ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstrechner überlassen. Eine private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer aber nur in Ausnahmefällen während der Pausen gestattet. Als Hinweise auf eine „erhebliche private Nutzung“ vorlagen, schritt der Chef ein.

Der Arbeitgeber wertete ohne Zustimmung seines Angestellten den Browserverlauf aus. Anschließend kündigte er das Beschäftigungverhältnis. Grund: Der Mitarbeiter surfte von 30 Arbeitstagen insgesamt etwa fünf Tage für eigene Zwecke im Internet.

Der Fall landete vor Gericht. Die Richter entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Browserverlauf des Dienstrechners auszuwerten, um über eine Kündigung zu entscheiden. Dafür müsse der Arbeitnehmer nicht zustimmen. Die Kündigung sei rechtswirksam, so die Richter. Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertige eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Das Bundesdatenschutzgesetz erlaube, dass die personenbezogenen Daten des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle gespeichert und ausgewertet werden, auch wenn der Mitarbeiter nicht direkt eingewilligt habe. Der Arbeitgeber habe in diesem Fall keine andere Möglichkeit gehabt, um den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Auch Privatgespräche vom Diensttelefon sind grundsätzlich verboten. Ein Grund für eine fristlose Kündigung sind Anrufe aber in der Regel nicht, selbst wenn sie an eine Gewinnspielhotline gehen. Das hatte das LarbG Düsseldorf entschieden. In dem Fall ging es um eine Bürokauffrau, die in einem Kleinbetrieb angestellt war. Anfang 2015 rief sie in ihrer Pause insgesamt 37 Mal bei der Hotline eines lokalen Radiosenders an, der ein Gewinnspiel veranstaltete. Jeder Anruf kostete 50 Cent.

Privatgespräche während der Arbeitszeit sind für die Mehrheit der Leser von APOTHEKE ADHOC kein Problem. 46 Prozent gaben bei einer Umfrage an, sie gehörten zum Lebensalltag. Für 38 Prozent müssen sie kurz sein und nur im Notfall getätigt werden. Nur 2 Prozent gaben an, Privatgespräche seien strikt verboten.

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