Deutscher Apothekertag

Wortstreit um RxVV-Antrag: Kompromiss in letzter Sekunde

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Düsseldorf -

Nach langer kontroverser Diskussion hat der Deutsche Apothekertag mit einem Antrag auf die Beschlussempfehlung des Bundesrates zum Rx-Versandhandelsverbot reagiert. Am Ende einer knapp zweistündigen Beratung forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, das RxVV ergänzend zum Apothekenstärkungsgesetz einzubringen und rasch zu beraten. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine langwierige Debatte um eine kompromissfähige Formulierung.

Zum ABDA-Leitantrag zum Erhalt der Gleichpreisigkeit – zunächst ohne die Erwähnung des RxVV – lagen zwei Änderungsanträge vor. Im ersten Antrag hieß es: „Daher fordert die Hauptversammlung die deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und umzusetzen.“ Der 2. Änderungsantrag forderte, das Wort „umzusetzen“ durch die Formulierung „zu berücksichtigen und eine politische Lösung schnellstmöglich herbeizuführen“ zu ersetzen.

Über eine Stunde lang wurde um eine Mehrheit für einen der beiden Anträge gerungen. Vielen Delegierten ging die Formulierung im 1. Änderungsantrag zu weit. Diese ließe auch der ABDA-Führung zu geringen Handlungsspielraum für die weitere Beratung des Apothekenstärkungsgesetzes im Bundestag. Andere Delegierte verlangten mit dieser Formulierung den Willen der Apotheker klarer und nachdrücklicher zum Ausdruck zu bringen. Der erst Änderungsantrag wurde am Morgen von der Landesapothekerkammer Bayern eingebracht, der 2. Änderungsantrag von den Verbänden Berlin und Bayern.

Schließlich wurde die Hauptversammlung erneut unterbrochen, um einen weitere Kompromissformulierung zu erarbeiten. Zuvor hatte Gabriele Regina Overwiening, Kammerpräsidentin von Westfalen-Lippe, den Vorschlag unterbreitet, auf die beiden Worte „umzusetzen“ und „zu berücksichtigen“ zu verzichten und so den Streit aufzulösen.

Nach einer 20-minütigen Unterbrechung und Beratungen außerhalb des Tagungssaales wurde eine neue Kompromissformulierung präsentiert: In einem 3. Änderungsantrag wurden beide Worte gestrichen und durch die Formulierung „und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen“ ersetzt. Darüber wurde schließlich abgestimmt: Das Ergebnis viel mit großer Mehrheit aus. Es gab nur eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Die Delegierten quittierten das Ergebnis mit großem Applaus.

Am Ende einigten sich die Delegierten damit auf folgende Formulierung, die in den ABDA-Leitantrag eingefügt wurde: „Der Bundesrat hat festgestellt, dass das Ziel der Gleichpreisigkeit „vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung die deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.“

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