Apotheken können Antigen-Schnelltests für bestimmte Gruppen weiterhin abrechnen. Dies gilt beispielsweise für Kinder in einem Alter von unter zwölf Jahren – mit entsprechendem Nachweis. In einer Apotheke in Bayern führt diese Regelung jedoch zu Kopfschütteln bei Eltern. „Die Mütter sind ganz aufgeregt, weil viele keinen Ausweis für die Kinder haben“, sagt eine Apothekerin. Sie will vorerst auch bei altersmäßig nicht offensichtlichen Fällen noch ein Auge zudrücken und schickt zum Amt.
Heute endet wie bereits länger angekündigt das kostenlose Corona-Testangebot für den Großteil der Deutschen. Asymptomatische Personen müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Wer in die Apotheke kommt und den Nachweis nicht zahlen muss, ist in der Testverordnung (TestV) beschrieben. Eine Ausnahme bilden Kinder: Der Bund übernimmt die Kosten für unter Zwölfjährige und Kinder, die erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
Auch dafür muss ein Nachweis in der Apotheke vorgelegt werden. „Wir haben unsere Mamas in der vergangenen Woche nochmal darauf hingewiesen“, sagt die Apothekerin. Allerdings führte die Änderung heute vermehrt zu Stirnrunzeln. „Viele haben keinen Ausweis.“ In dieser Woche will das Team den Eltern bei der Aussage des Alters ihrer Kinder noch einmal vertrauen und ein führt die Tests kostenlos durch. „Diese Woche sind wir noch kulant.“ Gleichzeitig verweise man jedoch an die Stadtverwaltung oder Schule, um einen Ausweis mit Lichtbild zu beantragen. „Das ist in der Regel innerhalb von drei Tagen erledigt.“
Insgesamt ist die Stimmung in der Teststelle gut. „Zu uns sind alle lieb und nett“, sagt die Pharmazeutin, die für den Betrieb verantwortlich ist. Auch der Preis für die Dienstleistung werde gut angenommen. Die Apotheke verlangt 15 Euro pro Schnelltest. „Bisher hat sich keiner beschwert.“ Die Nachfrage sei etwas geringer als sonst. Das habe man erwartet.
Ärgerlich sei jedoch die wirre Informationslage seitens des Verbands und der Abda vorab gewesen, welche Ausnahmen weiter kostenpflichtig seien und welche nicht, kritisiert sie. Bei Schwangeren hieß es zunächst, dass sie die Tests künftig selber zahlen müssten. Dann sei auf Nachfrage klar gestellt worden, dass für werdende Mütter eine Ausnahmeregelung bis Jahresende gelte.
Für diese Gruppen zahlt der Bund die Antigen-Schnelltests unter anderem weiter:
Als Nachweis einer Schwangerschaft gilt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge der Mutterpass. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Arztzeugnis vorlegen. Darin müsse der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose sei nicht erforderlich. Studierende könnten ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
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