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Singhammer zu Notdienst, Honorar und Abschlag

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Berlin -

Mit einer Notdienstpauschale will die Regierung insbesondere Landapotheken finanziell entlasten. Insgesamt 120 Millionen Euro will die schwarz-gelbe Koalition jährlich zur Verfügung stellen. Noch ist aber nicht geklärt, wie das Geld unter den Apotheken verteilt werden soll. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprach mit APOTHEKE ADHOC über die neue Pauschale, eine regelmäßige Anpassung des Apothekenhonorars und die Verhandlungen zum Kassenabschlag.

Singhammer kann sich vorstellen, dass die Apothekerkammern die Verteilung der Notdienstpauschale übernehmen: „Ich halte das für einen guten, vorstellbaren Weg.“ Er sei zuversichtlich, dass die Apotheker mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Koalition eine gemeinsame Lösung finden werden.

Der CSU-Gesundheitsexperte hält es außerdem für möglich, dass es auch bei Apothekern eine automatische Anpassung der Vergütung geben könnte. Schließlich gebe es in anderen Bereichen des Gesundheitswesens – etwa bei den Kliniken – durchaus entsprechende Mechanismen, so Singhammer.

Die Koalition hat zuletzt beschlossen, die Fixpauschale der Apotheken anzuheben. Das Packungshonorar steigt zum Jahreswechsel um 25 Cent auf 8,35 Euro. Dies ist die erste Anpassung seit 2004. Solch lange Lücken seien nicht in Ordnung, kommentierte Singhammer.

In punkto Kassenabschlag bekräftigte Singhammer, dass aus Sicht der Regierung der Wert von 1,75 Euro die Ausgangsbasis für die Verhandlungen sein muss. Dies habe man den Verhandlungspartnern auch so mitgeteilt. „Wir hoffen, dass dieser politische Rat, der von der gesamten Koalition gegeben worden ist, auch Wirkung hat“, sagte Singhammer.

Grundsätzlich findet der CSU-Politiker direkte Verhandlung zwischen Kassen und Apothekern besser als eine Festlegung durch die Politik. „Nur wenn die Selbstverwaltung erkennbar zu keinen Ergebnissen kommt, sollte die Politik entscheiden“, so Singhammer.

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