Psychiatrie

Bundestag entscheidet über Zwangsbehandlung

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Patienten in der Psychiatrie müssen nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in seltenen Ausnahmefällen auch gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. „Wir brauchen eine Regelung für (...) die Ausnahmesituation, wenn es anders gar nicht geht“, sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Ärzte müssten aber alles tun, um die Zustimmung des Patienten zu bekommen. Zwangsbehandlungen müssten allerletztes Mittel sein.

Über die heikle Frage entscheidet heute der Bundestag und will einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. Zwangsbehandlungen in Ausnahmesituationen sollen ein sauberes rechtliches Fundament bekommen. „Ich glaube, dass wir jetzt deutlich die Situation verbessern, auch die Rechtsgrundlage klarer wird, sicherer wird für Ärzte“, sagte die Ministerin. Mit dem Vorstoß werde das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten und die Verpflichtung der Ärzte, Patienten zu helfen, besser in Ausgleich gebracht.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2012 ist die zwangsweise Behandlung psychisch Kranker nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. Die Zustimmung des Betreuers reicht allein nicht aus. die Regierung wollte die Neuregelung ohne Anhörung durch den Rechtsausschuss bringen; die SPD hatte gegen das Schnellverfahren protestiert.

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