Kammerbeitrag

Hamburg: Stundenkonto und Umsatzstaffel

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Berlin -

Die Apothekerkammer Hamburg hat gestern eine neue Beitragsordnung verabschiedet. Künftig zahlen alle Mitglieder einen gestaffelten Grundbeitrag. Bei den Beiträgen für die Betriebsstätten wurde eine Staffelung eingeführt, um sehr große Apotheken nicht übermäßig zu belasten.

Die neue Beitragsordnung war Anfang Oktober bei einer außerordentlichen Kammerversammlung beschlossen worden. Gestern ging es noch um die konkrete Höhe der Beitragssätze.

Vollbeschäftigte und Mitarbeiter mit mehr als 25 Wochenstunden zahlen künftig 20,11 Euro monatlich als Grundbetrag. Darunter liegt der Wert bei 10,05 Euro. Angestellte, die weniger als zehn Stunden in der Woche arbeiten, zahlen 5,03 Euro.

Hinzu kommt für Inhaber der sogenannte Betriebsstättenbeitrag. Dieser richtet sich nach den Umsätzen. Der monatliche Beitrag liegt bei 130 Euro für Apotheken mit Erlösen bis 1,8 Millionen Euro. Darüber wird zusätzlich zu diesem Grundbetrag ein degressiver Zuschlag fällig. Apotheken mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro jährlich sind freigestellt. Filialverbünde werden zusammengefasst.

Dieser Vorschlag beruht auf einem Änderungsantrag des Apothekers Holger Gnekow, Inhaber der Privilegierten Adler Apotheke. Die Mehrheit der rund 200 Delegierten stimmte für Gnekows Vorschlag und gegen die von der Kammer vorgesehene Staffelung. Mit Zytoservice und der Versandapotheke Apo-Rot gibt es zwei weitere umsatzstarke Kammermitglieder in Hamburg.

Damit hat die Kammer für 2014 wieder einen ausgeglichenen Haushalt. Wegen der anhaltenden Diskussion um eine neue Beitragsordnung hatte es zuletzt eine Unterdeckung gegeben.

Die Kammer will nun zunächst beobachten, wie sich die umsatzbezogene Beitragsstaffelung auf den Haushalt auswirkt. „Sollten die Einnahmen zu hoch sein, können wir die Beiträge im dritten oder vierten Quartal entsprechend anpassen“, so Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen. Im anderen Fall müsste ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

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