Versorgungsstärkungsgesetz

ABDA: Stichtag für den Retax-Streit

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Berlin -

Pünktlich zum Ende der Frist liefert die ABDA ihre Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Da es bislang nur wenige Wünsche der Apotheker ins Gesetz geschafft haben, erinnert die ABDA noch einmal ihre Forderungen.

Beim Schutz vor Retaxationen will die ABDA Druck machen: Sie begrüßt „aufgrund der mehrjährigen erfolglosen Versuche“, Null-Retaxationen im Rahmenvertrag auszuschließen, dass die neue Regelung schiedsstellenfähig ist. Im GKV-VSG soll aber ergänzt werden, dass die Schiedsstelle angerufen werden kann, wenn es bis zum 30. Juni 2015 keine Einigung gibt. „Um zeitnahe Ergebnisse erreichen zu können, erachten wir es als wichtig, eine Fristsetzung für die Umsetzung durch die Bundesvertragspartner nach Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vorzunehmen.“

Deutliche Worte findet die ABDA in Sachen Fixhonorar: „Wir erwarten ferner, dass der Verordnungsgeber der Arzneimittelpreisverordnung seinem Auftrag nachkommt, durch die regelmäßige Anpassung des Festzuschlages und eine sachgerechte Berechnungsweise des Anpassungsbedarfs für eine angemessene Vergütung der Leistungen der Apotheken Sorge zu tragen.“ Die Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro begrüßt die ABDA dennoch.

Auch über die vorgesehene Neuformulierung zur besonderen Versorgung freut sich die ABDA. Dadurch würden bürokratische Hemmnisse beseitigt und mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Sie stärke die Basis für bereits bestehende Verträge des DAV und der Landesapothekerverbände mit großen bundes- und landesweiten Krankenkassen über besondere Dienstleistungen der Apotheken. „Wir gehen davon aus, dass die Verbände der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene mit den Krankenkassen und deren Verbänden die ihnen mit dieser gesetzlichen Regelung eingeräumte Möglichkeit, weitere besondere ambulante Versorgungsaufträge zu vereinbaren, nutzen werden.“

Darüber hinaus bringen die Apotheker weitere Wünsche vor: So soll beispielsweise für Rezepturen ein zusätzlicher Zuschlag von 8,35 Euro, also in Höhe des Festzuschlags für Fertigarzneimittel, festgelegt werden. „Bei der Abgabe von Rezepturarzneimitteln bestehen für die Apotheke Beratungspflichten und -notwendigkeiten analog zu denen bei der Abgabe von Fertigarzneimittel“, erklärt die ABDA. Dies werde bei der derzeitigen Preisbildung nicht hinreichend berücksichtigt.

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln fordert die ABDA eine Aufwandsentschädigung von 2,91 Euro. „Der bisherige Zuschlag von 0,26 Euro deckt im Regelfall nicht einmal die der Apotheke von ihrem Lieferanten für diese Arzneimittel in Rechnung gestellten Sondergebühren“, kritisiert die ABDA. Durch die Anhebung werde dieses Missverhältnis korrigiert und eine teilweise Gegenfinanzierung der in der Apotheke anfallenden Mehrkosten ermöglicht.

Auch bei der Notdienstpauschale soll der Gesetzgeber nachbessern: Statt wie bisher 16 Cent sollen künftig 20 Cent pro Rx-Präparat in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. „Auf Basis der aktuellen Zahlen ist für das Jahr 2014 mit einer Mittelaufbringung in Höhe von 110,65 Millionen Euro zu rechnen“, so die ABDA. Allerdings seien 120 Millionen Euro zugesagt worden.

Die Anhebung auf 20 Cent führe bei prognostizierten 691,57 Millionen Rx-Packungen zu einem Plus von 27,66 Millionen Euro und der Fonds würde über 138,31 Millionen Euro verfügen. „Damit wird einerseits sichergestellt, dass ab dem Jahr 2015 der Aufbringungsbetrag von 120 Millionen Euro pro Jahr erreicht wird.“ Die ihn übersteigenden 18,3 Millionen Euro sollen bis Ende 2019 einen sukzessiven Abbau der Förderlücke von 88,6 Millionen Euro sicherstellen.

Darüber hinaus will die ABDA die Arbeitspreise für parenterale Zubereitungen um jeweils 30 Euro erhöhen. Als Grund wird die seit 2012 geltende Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angeführt, die „einen erheblichen finanziellen Mehraufwand für die herstellenden Apotheken“ mit sich gebracht habe.

Die ABDA besteht darauf, dass Ausschreibungen über parenterale Zubereitungen künftig nicht mehr erlaubt sein sollen. „Im Falle der patientenindividuellen Versorgung fördern Ausschreibungen zunächst die Gefahr gravierender Einbußen im Versorgungsniveau und steigender Kosten, wenn nur noch wenige Anbieter den Markt beherrschen.“ Werde die Zytostatika-Versorgung europaweit ausgeschrieben, werde die bestehende Versorgungsstruktur zerstört. „Denn es werden jene Anbieter privilegiert, die sich ausschließlich auf die Herstellung der Zytostatika konzentrieren, ohne die Bedürfnisse der Patienten und behandelnden Ärzte zu berücksichtigen“, befürchtet die ABDA.

Ein Ausfall der Zytostatika herstellenden Apotheken aus dem Versorgungsnetz sei nicht nur gleichbedeutend mit einem enormen Verlust an Fachkompetenz in der onkologischen Versorgung. Dadurch erhöhe sich auch die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Anbietern. „Der Preisdruck wird sich dadurch – im Gegensatz zu einem Wettbewerbsszenario mit vielen Anbietern –weiter erhöhen.“ Hier könne es in der Folge zu weiteren Verknappungen bei einschlägigen Arzneimitteln kommen, warnt die ABDA.

Außerdem fordern die Apotheker mit Verweis auf die Arzneimittelfälschungen der vergangenen Monate die Streichung der Importquote. Darüber hinaus habe sich in der Praxis gezeigt, dass Importarzneimittel nicht per se preisgünstige Arzneimittel seien: „Im Gegenteil, sie sind häufig sogar teurer als entsprechende Generika (z.B. Ondansetron, Mycophenolsäure).“

Das geplante Entlassrezept begrüßt die ABDA. Allerdings schlagen die Apotheker einige Änderungen vor: So soll klargestellt werden, dass keine privaten Dritten eine „Rezeptvermittlung“ im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement betreiben dürfen. Dabei gehe es insbesondere um das Prinzip der freien Apothekenwahl und das Verhindern von unerwünschten Formen der Zusammenarbeit. Außerdem möchte die ABDA hinzufügen, dass die Verordnung von Arzneimitteln wirkstoffbezogen erfolgen soll.

Beim Entlassmanagement wollen die Apotheker mitreden. Darum soll nach Ansicht der ABDA neben – wie geplant – dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) an den Gesprächen beteiligt werden.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, „dass die Verordnungen aus den Krankenhäusern so ausgestaltet sind, dass die Abgabe und Abrechnung durch die Apotheken ordnungsgemäß erfolgen kann“. Bereits heute führten Verordnungen aus Krankenhäusern vielfach zu Nachfragen und zusätzliche Abstimmungen. „Dies wird in Zukunft zunehmen, so dass eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation als Vertragspartner des Rahmenvertrages unerlässlich ist.“

Die Regelungen zum Nacht- und Notdienst, nach denen sich die Landesapothekerkammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen austauschen sollen, begrüßt die ABDA: „Wir erachten es für sachgerecht, dass diesbezüglich die Kommunikation und Information zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesapothekerkammern, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, weiter verbessert wird.“

Beim Innovationsfonds fordert die ABDA eigene Antrags- und Beteiligungsrechte für die Apothekerschaft. Neben der KBV soll auch der DAV beteiligt werden. „Vor dem Hintergrund, dass Innovationen, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung die gesamte Versorgung einschließlich der Arzneimittelversorgung betreffen können, erachten wir es für sachgerecht, den Apotheken ein Antragsrecht für den Innovationsfonds zu gewähren“, heißt es in der Stellungnahme.

Darüber hinaus seien die Apotheker Leistungserbringer im Sinne der neu bezeichneten „Besonderen Versorgungsformen“ und damit perspektivisch Vertragspartner zur Verbesserung der Versorgung. Das Antrags- und Mitwirkungsrecht müsse vor dem Hintergrund, dass unter anderem „Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten“ gefördert werden sollten, als zwingend angesehen werden.

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