Apothekenhonorar

Kassenabschlag: 1,77 Euro für immer

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Berlin -

Krankenkassen und Apotheker wollen nicht mehr über die Höhe des Kassenabschlags streiten: Mit einem gemeinsamen Formulierungsvorschlag haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband an die Politik gewandt. Der Gesetzgeber soll den Zwangsrabatt wieder festschreiben. Laut dem Papier soll der Abschlag ab 2016 dauerhaft bei 1,77 Euro bleiben.

Die Vertragspartner hatten sich im Mai 2013 auf eine Paketlösung zum Kassenabschlag geeinigt. Zu der Abmachung gehört, dass sich GKV und DAV für eine gesetzliche Festschreibung einsetzen wollen. Dazu wurde ein gemeinsamer Textvorschlag für eine Gesetzesänderung erarbeitet und der Politik vorgelegt.

GKV-Vize Johann Magnus von Stackelberg hatte im Mai an DAV-Chef Fritz Becker geschrieben und die Forderungen an den Gesetzgeber zusammengefasst. Becker lobte den Vorschlag in seiner Antwort Mitte Juni, mit der man dem gemeinsamen Ansinnen einen entscheidenden Schritt näher komme. Der DAV hat seinerseits einige Änderungen vorgenommen, der Text ist in dieser Fassung offenbar schon an die Politik verschickt worden.

Zunächst wird in der Begründung auf die Unstimmigkeiten bei der Anpassung des Kassenabschlags für 2009 und 2010 hingewiesen. Dabei war die Parallelität zwischen den Anpassungsmechanismen der Arzneimittelpreisverordnung – also des Fixhonorars – und des Kassenabschlags umstritten.

Es folgen der Verweis auf die Paketlösung und die konkrete Forderung: „Zukünftig soll die Höhe des Apothekenabschlags als Rabatt für die Gesetzliche Krankenversicherung festgeschrieben werden. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, hierfür den letzten von den Selbstverwaltungspartnern vereinbarten Wert zu nehmen, 1,77 Euro für das Jahr 2015, und ihn auf Dauer festzuschreiben.“

Beide Seiten versprechen sich Vorteile von einer Fixierung: Die Kassen wollen damit verhindern, dass ihr Rabatt immer weiter abgesenkt wird, da bei der Anpassung der Mehraufwand in den Apotheken berücksichtigt werden muss. Die Apotheker haben wiederholt beklagt, dass sie bei Verhandlungen über ihr Fixhonorar und den Kassenabschlag ausgespielt werden: Politik und Kassen könnten jeweils argumentieren, der Mehraufwand sei schon berücksichtigt, so die Kritik.

Deshalb heißt es in dem Textvorschlag für die Politik explizit: Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und Kosten für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel sollten über die Arzneimittelpreisverordnung berücksichtigt werden.

Becker hatte an dem Vorschlag der Kassen noch einige Änderungen vorgenommen. So hatte von Stackelberg zur Erklärung noch auf die „fehlende standardisierte Beschreibung apothekerlicher Leistungen und das Fehlen repräsentativer Daten zu Kosten der Apotheken“ verwiesen. Becker hat dies mit der Bemerkung gestrichen, dass diese Formulierung erst später ins Sozialgesetzbuch eingefügt worden sei und nicht Gegenstand der Auseinandersetzung zum Abschlag 2009/2010 gewesen sei.

Der DAV-Chef fand es zudem wichtig, darauf zu verweisen, dass die Einigung zum Kassenabschlag unter der Vermittlung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess zustande gekommen war. Auch die Begründung für die 1,77 Euro hatte er hinzugefügt.

Mit der Einigung im Mai 2013 hatten die Vertragspartner gleich mehrere Probleme auf einen Schlag gelöst: Der Abschlag wurde für 2013 im Mittel auf 1,80 Euro festgeschrieben. Dieser Betrag gilt auch im laufenden Jahr, 2015 sinkt der Abschlag auf 1,77 Euro. Außerdem wurden mit dem Kompromiss die juristischen Verfahren um den Kassenabschlag für 2009 und 2010 für erledigt erklärt. Teil des Pakets war die Verständigung darauf, den Zwangsrabatt künftig nicht mehr selbst zu verhandeln.

Der Abschlag war in der Vergangenheit schon mehrfach gesetzlich festgeschrieben worden – zuletzt aber immer nur für eine begrenzte Zeit: Die damalige Bundesgesundheitsminister Ulla Schmidt (SPD) hatte den Zwangsrabatt für die Jahre 2007 und 2008 auf 2,30 Euro erhöht. Danach sollten Apotheker und Kassen erstmals verhandeln.

Für die Jahre 2011 und 2012 hatte wiederum die schwarz-gelbe Bundesregierung einen Wert bestimmt: Mit dem Spargesetz AMNOG wurde der Abschlag für zwei Jahre auf 2,05 Euro erhöht. Dieser Wert war für Hess auch Ausgangspunkt der Verhandlungen für das Jahr 2013.

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