Geburtsmedizin

Keine Zuweiser-Prämie für Hebammen

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Freiberufliche Hebammen haben keinen Anspruch darauf, von einer Geburtsklinik für die Vermittlung einer werdenden Mutter Geld oder andere Vorteile zu bekommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Die Richter waren der Ansicht, dass die Hebamme ansonsten aus eigenem wirtschaftlichen Interesse Einfluss auf die Klinikwahl ihrer Patientinnen nehmen könnte. Diese sollten aber frei entscheiden können.

In dem Fall hatte ein Krankenhaus mit einer Freiberuflerin vertraglich vereinbart, pro Geburt einer von der Hebamme vermittelten Frau ein Pauschalhonorar zu zahlen. Die Klinik wollte den Betrag kürzen, die Geburtshelferin klagte auf die volle Höhe.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Hebamme grundsätzlich keine Prämie für die Zuführung von Patientinnen erhalten darf. Sie sei so in die Geburtsvorbereitung eingebunden, dass sie die Willensbildung der Frauen beeinflussen könne. Wirtschaftliche Interessen dürften dabei aber keine Rolle spielen.

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