Fälschungsrichtlinie

EU will Versandapotheken kennzeichnen

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Berlin -

Im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen widmet sich die EU auch den Versandapotheken. Anhand eines offiziellen, europaweit einheitlichen Logos auf der Internetseite sollen Verbraucher künftig legale Anbieter erkennen können. Als Vorbild könnte das hierzulande vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) betriebene System dienen.

Die genauen Details zur Umsetzung regelt die EU-Kommission: Sie soll nicht nur das Design für das Logo organisieren. Auch die technischen Anforderungen, die gewährleisten sollen, dass das Siegel nicht gefälscht wird, liegen in den Händen der Brüsseler Behörde. Welche Direktion die Implementierung betreut, steht noch nicht fest.

Das Logo soll laut Richtlinie auf jeder Seite einer Homepage zu sehen sein, auf der Medikamente zum Versand angeboten werden. Es soll wiederum auf eine offizielle Seite der einzelnen Mitgliedstaaten verlinken, auf der alle legalen Versandapotheken des Landes gelistet sind. Auf diesen Websites sollen Verbraucher auch über die nationalen Rechtsvorschriften informiert werden sowie darüber, dass es Unterschiede beim Versandhandel in den einzelnen Mitgliedstaaten geben kann. Zudem soll es Hinweise über die Gefahren des illegalen Onlinehandels mit Arzneimitteln geben.

Beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) begrüßt man die geplante Kennzeichnung: „Alles, was die Sicherheit erhöht, ist in unserem Sinne. Das Logo grenzt uns noch stärker von illegalen Anbietern ab“, sagt eine Sprecherin.

Auch der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) steht hinter der Richtlinie: Es sei gelungen, das Thema Arzneimittelfälschung sachgerecht anzugehen. Das DIMDI-Logo stelle bereits einen ersten Sicherheitsindikator für Patienten und Verbraucher in Deutschland dar. Die Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen werde nun zu mehr Sicherheit auf europäischer Ebene führen, heißt es beim Verband.

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