Behandlungsfehler

Patientenrechtegesetz ist durch

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Berlin -

Patienten in Deutschland bekommen vom kommenden Jahr an mehr Rechte

gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete

am Donnerstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein

entsprechendes Gesetz. Damit werde das Informationsgefälle zwischen

Ärzten und Patienten „endlich ausgeglichen“, sagte

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen als völlig unzureichend. Sie sprach von einem „Ärzteschutzprogramm“ und bemängelte das Fehlen eines Entschädigungsfonds.

Nach jahrelangen Debatten werden die Patientenrechte erstmals in einem einzigen Gesetz gebündelt. Patienten müssen dem Entwurf zufolge verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden – auch über die Risiken sowie über mögliche Fehler. Dazu dient ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag.

Ein persönliches Gespräch ist für die Ärzte Pflicht. Die Patienten erhalten zudem ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Bisher war dies nur aufgrund von Urteilen gängige Praxis.

Krankenkassen müssen die Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, etwa mit einem Gutachten.

Nach unterschiedlichen Studien sterben allein in Deutschlands Krankenhäusern jedes Jahr mindestens 17.000 Menschen wegen Fehlern und Problemen im Behandlungsverlauf. Insgesamt werden jährlich Hunderttausende Kranke zu Opfern von Fehlern in Klinik und Praxis.

Ihr Recht vor Gericht einzuklagen, ist für die Patienten aber meist langwierig und schwierig. Nach Ansicht der Opposition wird sich daran auch durch das neue Gesetz wenig ändern. SPD, Linke und Grüne forderten im Bundestag weitergehende Erleichterungen für die Patienten beim Nachweis von Behandlungsfehlern.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht durch die Reform hingegen den „mündigen Patienten“ ausreichend gestärkt. Der Bundespatientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) ergänzte, das Gesetz stelle niemanden an den Pranger und nehme alle Beteiligte ausgewogen in die Pflicht.

Der Patient soll aber nicht nur gegenüber dem Arzt mehr Rechte bekommen, sondern auch gegenüber seiner Krankenkasse. Die Versicherer müssen künftig innerhalb von drei Wochen über Anträge auf bestimmte Behandlungen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn erst ein Gutachten eingeholt wird. Andernfalls gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt, außer die Kasse teilt einen triftigen Grund mit.

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