Stückelung

Blackbox für DAV und Kassen

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Das Thema „Stückelung“ scheint Apotheker- und Kassenverbände genauso überrascht zu haben wie die Öffentlichkeit. Weder dem Deutschen Apothekerverband (DAV) noch dem GKV-Spitzenverband liegen eigenen Angaben zufolge Erkenntnisse dazu vor, in welchem Ausmaß in Apotheken mehrere kleine Packungen anstelle einer verordneten Großpackung abgegeben wurden. Dies teilten die Verbände dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche mit.

Eine statistische Aussage dürfte in der Tat schwer möglich sein. Denn auf den Rezepten ist die nach Rahmenvertrag abzugebene Packung aufgedruckt. Abweichungen könnten einer GKV-Sprecherin zufolge nur erkannt werden, wenn die Daten mit Herstellern und Versicherten abgeglichen würden. „Mit den Standarddaten, die uns vorliegen, ist nicht nachvollziehbar, wie oft gestückelt wurde“, so die Sprecherin.

Einig sind sich Kassen und DAV darin, dass „Stückeln“ rechtswidrig ist und die Abgabe von Arzneimitteln nur nach den Kriterien des Rahmenvertrags erfolgen darf. In ihrer gemeinsamen Antwort auf die BMG-Anfrage vom 17. Juli stellen DAV und Kassen dar, was seit Bekanntwerden der Problematik unternommen wurde: Neben der Information der Landesapothekerverbände habe man die Softwarehäuser auf die inakzeptable Gestaltung der Programme hingewiesen sowie Gespräche mit den Herstellern geführt.

Der DAV gehe davon aus, „dass die Hersteller auf ihren Außendienst einwirken werden“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Herstellerverbände hatten in den Gesprächen zugesagt, ihren Mitgliedsfirmen zu empfehlen, „Stückelung“ nicht zu bewerben.

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