Arzneimittelskandal

AfD scheitert mit Lunapharm-Antrag

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Berlin -

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat ein Organstreitverfahren von zwei AfD-Landtagsabgeordneten zur
Akteneinsicht im Medikamentenskandal um die Firma Lunapharm abgewiesen.

Die Antragsteller hätten im November 2018 geltend gemacht, dass die Landesregierung ihnen die Unterlagen nicht unverzüglich und vollständig vorgelegt habe, teilte das Gericht am Montag mit. Dagegen erklärte das Verfassungsgericht, dass die Landesregierung solch einen Antrag auf Akteneinsicht zunächst prüfen müsse. Damit hätten sich die Antragsteller jedoch nicht auseinandergesetzt.

Sie hätten auch nicht dargelegt, welche Aktenteile bei drei von der Landesregierung gewährten Terminen zur Akteneinsicht gefehlt hätten, rügten die Richter. Zudem habe einer der Antragsteller den letzten Einsichtstermin gar nicht mehr wahrgenommen. Daher hätten die beiden AfD-Angeordneten auch kein Rechtsschutzbedürfnis, entschieden die Richter.

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