Apothekenhonorar

4 Punkte für den Fixzuschlag

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Berlin -

Aus Sicht vieler Apotheker war es ein Fehler, erst nach acht Jahren auf

eine Erhöhung des Fixhonorars zu drängen. Die ABDA fordert daher

vehement regelmäßige Überprüfungen. Der CSU-Gesundheitsexperte Johannes

Singhammer hatte die Apotheker zuletzt aufgefordert, Vorschläge zu

liefern, auf welcher Datenbasis der Festzuschlag regelmäßig angepasst werden könnte. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat dazu ein 4-Punkte-Modell entworfen.

Der DAV fordert, dass bei den Anpassungen drei Faktoren berücksichtigt werden: das Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Inflation und die Entwicklung der Grundlohnsumme, also die Summe aller Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Alle drei Faktoren sollen demnach gleich gewichtet werden. Um einen Anpassungsfaktor in Prozent zu erhalten, werden die drei Werte addiert und durch drei geteilt. Ein Beispiel: Steigen das BIP um 4,3 Prozent, die Inflation um 1,1 Prozent und die Grundlohnsumme um 1,5 Prozent, ergibt sich ein Anpassungsbedarf von 2,3 Prozent.

Insbesondere das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte in den vergangenen Wochen jedoch immer wieder angemerkt, dass auch die gesteigerten Umsätze der Apotheken berücksichtigt werden müssten. Schließlich hätten die Apotheker auch mehr Packungen abgegeben – und dadurch mehr Einnahmen generiert.


Über einen sogenannten „Mengenfaktor“ hat der DAV auch dieses Argument in sein Modell eingebaut: Dazu wird die aktuelle Packungsentwicklung mit einem Vergleichswert aus den vergangenen sechs Jahren verrechnet, um den aktuellen Trend zu relativieren. Ein Beispiel: Wurden im vergangenen Jahr 10 Prozent mehr Packungen verkauft, im langfristigen Trend allerdings nur 2 Prozent, ergibt sich ein Mengenfaktor von 8 Prozent.

Dieser Faktor soll entsprechend bei der Berechnung des Anpassungsbedarfs berücksichtigt werden: Im konkreten Beispiel wird der Faktor von 2,3 Prozent nur zu 92 Prozent angerechnet, das Fixum würde also um 17 Cent steigen.

Dem Vernehmen nach hat die ABDA dieses Modell schon im Frühjahr an die Politik weitergereicht. Laut ABDA-Sprecher Florian Martius ist es allerdings nach wie vor aktuell und im Gespräch: „Das Modell ist so bei der Politik platziert und durchaus mit Wohlwollen zur Prüfung angenommen.“

Bislang hatten die Apotheker damit allerdings nur überschaubaren Erfolg: Hinter vorgehaltener Hand hieß es aus Koalitionskreisen, dass man insbesondere die Berücksichtigung der Inflationsrate und des BIP nicht mittragen könne, weil sonst andere Berufsgruppen ähnliche Forderungen aufstellen könnten.


Singhammer hatte daher einen Anpassungsmechanismus favorisiert, bei dem ausschließlich die Grundlohnsumme berücksichtigt wird: Jedes Jahr wird ermittelt, wie sich die Einnahmen der Kassen aus den Beiträgen entwickeln. Bei der Klinikfinanzierung wurde ein solcher Mechanismus in der Vergangenheit bereits angewendet: Die steigenden Beitragseinnahmen konnten die Kliniken als Argument für eine Anpassung vorlegen.

Eines sollten die Apotheker nicht vergessen: Rein theoretisch ist es auch möglich, dass das Fixhonorar durch einen solchen Anpassungsmechanismus gesenkt werden könnte. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass BIP, Inflation und die Grundlohnsumme gleichzeitig rückläufig sind.

 

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