Schönheitsoperationen

Union: Keine Brust-OP für Minderjährige

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Gesundheitspolitiker von CDU und CSU nehmen nach einem Zeitungsbericht einen neuen Anlauf, um medizinisch unnötige Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu verbieten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt, soll die Neuregelung in das neue Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das die schwarz-gelbe Regierung derzeit vorbereitet. Dies gehe aus einem Beschlussentwurf der Unions-Experten hervor, der auf einer Klausur am Freitag verabschiedet werden solle. Unter das Verbot würden beispielsweise Brustvergrößerungen fallen, nicht aber Piercings.

In dem Text wird die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zitiert, wonach zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren vorgenommen werden. „Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist“, heißt es. Es bestehe Gefahr, dass junge Menschen die Folgen nur schwer oder gar nicht verarbeiten könnten.

Zudem solle die nicht geschützte Bezeichnung Schönheitschirurgie (auch: kosmetische oder ästhetische Chirurgie) klar definiert und geschützt werden, schreibt die Zeitung. So könnten Verbraucher vor unqualifizierter Behandlung bewahrt werden.

Die Gesundheitspolitiker der Union wollen dem Bericht zufolge auf der Klausurtagung ferner die Einrichtung eines millionenschweren Entschädigungsfonds für jene Patienten fordern, die Opfer ärztlicher Kunstfehler geworden sind. So solle sichergestellt werden, dass schwer Geschädigte nicht das Ende von Gerichtsverfahren abwarten müssten, bevor sie Schadensersatz bekämen.

 

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