Kritik an Apps auf Rezept

TK: „Mondpreise" für DiGA

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Berlin -

Die Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) nimmt zu, vor allem bei Rückenschmerzen, Tinnitus und Adipositas ist die Nachfrage bei den Patient:innen hoch, berichtet die Techniker Krankenkasse (TK). Jörg Simon, Leiter der Landesvertretung in Rheinland-Pfalz, kritisiert allerdings, dass die Kosten teilweise unverhältnismäßig im Vergleich zu einer Arztbehandlung seien.

Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis 44 Anwendungen gelistet, 28 davon sind nur vorläufig angenommen. Allein die TK verzeichnete bundesweit inzwischen 75.000 Anträge für DiGA. Insgesamt werden diese laut TK häufiger von Frauen in Anspruch genommen, ihr Anteil an den Nutzer:innen beträgt demnach zwei Drittel. Am häufigsten werde eine App gegen Rückenschmerzen, eine zur Behandlung von Tinnitus sowie eine zur Unterstützung bei Adipositas genutzt. Diese drei Apps machen 41 Prozent aller Anträge bei der TK aus.

Allerdings kritisiert Jörg Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz, die fehlenden medizinischen Nutzennachweise: „Drei von vier Hersteller konnten zum Start der DiGA noch keinen Nutzennachweis erbringen und haben deshalb nur einen Antrag auf vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis gestellt“, sagt er.

Kostenübernahme ohne Nutzennachweis

Auch bei Verlängerung der Erprobungsphase oder wenn bei fehlendem Nachweis die Anwendungen wieder vom Markt genommen werden, müssten die Krankenkassen die Apps bezahlen. „Aus unserer Sicht muss das Bewertungs- und Zulassungsverfahren überprüft und weiterentwickelt werden. Der Arzt oder die Ärztin, die die App verordnet, muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt einen Nutzen hat. Deshalb sollte die Erprobungsphase nur in Ausnahmefällen verlängert werden dürfen“, so Simon.

Die freie Preisgestaltung führe außerdem zu „Mondpreisen“, bis zu 2077 Euro koste eine DiGA. „Das ist unverhältnismäßig im Vergleich zu den Kosten einer analogen Arztbehandlung“, so Simon. Es seien wirksamere Regulierungsmechanismen im ersten Jahr, in dem die DiGA nur vorläufig aufgelistet ist, erforderlich. Die Orientierung sollte dabei am Preis der analogen Therapie der jeweiligen Behandlung erfolgen, so die TK.

Außerdem sollen „die Anbieter verpflichtet werden, die Nutzungshäufigkeit und Compliance zu analysieren, auch um möglicherweise Verbesserungspotential zu erkennen“, sagt Simon. Laut einer Umfrage der TK unter Nutzer:innen hätten nur etwas mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Befragten angegeben, die Apps auf Rezept jeden Tag zu nutzen, jede:r oder Zehnte gab an, sich nur wenige Male im Monat anzumelden – 6 Prozent nutzten die App gar nicht. Der Mehrwert der DiGA für die Patienten müsse daher noch stärker in den Blick genommen werden, so Simon.

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