Silikon-Skandal

Vier Jahre Haft für PIP-Gründer

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Im Prozess um den weltweiten Verkauf von Brustimplantaten aus Billig-Silikon ist der Gründer des französischen Herstellerunternehmens PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der 74 Jahre alte Jean-Claude Mas seine Kunden jahrelang bewusst täuschte.

Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon eingesetzt. Der Skandal war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden, darunter in Frankreich und Deutschland, empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der PIP-Brustimplantate.

Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen Silikonkissen des mittlerweile insolventen Unternehmens. Mehr als 7000 von ihnen traten in dem ersten Strafprozess als Nebenkläger auf – wie auch der TÜV Rheinland. Der Prüfdienstleister war für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig und sieht sich seinerseits mit Schadenersatzklagen konfrontiert.

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