Behandlungsfehler

Schmerzensgeld vom Zahnarzt

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Auch für Zahnschmerzen kann es Schmerzensgeld geben. Das berichtet die Fachzeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Dabei kommt es nach dem Richterspruch darauf an, dass dem Zahnarzt ein vermeidbarer Behandlungsfehler unterlaufen ist. Für die Höhe des Schmerzensgeld sei maßgebend, wie heftig die Schmerzen und wie intensiv die Probleme des Patienten beim Essen waren.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Gießen auf und gab der Klage einer Patientin statt. Ein Zahnarzt hatte ihr eine Zahnprothese nicht ordnungsgemäß angepasst. Dadurch hatte sie Schmerzen und Probleme beim Essen. Nachdem zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen waren, verlangte sie Schmerzensgeld von mindestens 7500 Euro und suchte sich einen anderen Zahnarzt.

Anders als das Landgericht sah das OLG die Schmerzensgeldforderung als berechtigt an - allerdings nur in Höhe von 2500 Euro. Die Richter teilten insbesondere nicht die Auffassung des Landgerichts, die Klägerin hätte noch weitere Nachbesserungsversuche des Zahnarztes erdulden müssen. Es sei verständlich, dass ein Patient bei zwei vergeblichen Versuchen das Vertrauen in den behandelnden Arzt verloren habe.

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