Lebensmittelkennzeichnung

Warnhinweis für Margarine

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Berlin -

Die Margarine „Becel pro.activ“ von Unilever muss künftig einen Warnhinweis tragen, dass sie ausschließlich für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut senken wollen. Das sieht Foodwatch zufolge eine EU-Verordnung vor, die seit Samstag gilt. Die Verbraucherorganisation begrüßt die Gesetzesänderung, kritisiert jedoch, dass der Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zugelassen ist.

Aus Sicht von Foodwatch sollten Produkte mit mit medizinischer Wirkung und möglichen Risiken wie Medikamente behandelt werden. Dazu zählt die Verbraucherorganisation auch die Margarine mit Pflanzensterinen. Für solche Produkte solle eine klinische Erprobung vorgeschrieben werden. Und: „Quasi-Medikamente sollen nicht einfach frei verkäuflich im Supermarkt angeboten werden dürfen“, fordert Foodwatch.

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Produkte mit Phytosterin-, Phytosterinester-, Phytostanol- oder Phytostanolesterzusatz gekennzeichnet werden müssen. Die Hersteller müssen darauf hinweisen, dass die Erzeugnisse nicht für Personen bestimmt sind, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht kontrollieren wollen. Produkte, die vor dem 15. Februar in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen aber weiterhin vermarktet werden.

Die Verbraucherorganisation wirft Unilever vor, die Nebenwirkungen der Margarine zu verschleiern, und ist deshalb juristisch gegen den Konzern vorgegangen: Dabei geht es um die Aussage des Gießener Mediziners Professor Dr. Hans-Ulrich Klör, dass Verzehr von Produkten mit Pflanzensterinen nicht mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen sei.

Das Hamburger Landgericht hatte die Klage im Dezember 2012 abgewiesen, Foodwatch hatte daraufhin Berufung eingelegt. Die Verbraucherorganisation rechnet noch in der ersten Jahreshälfte mit einem Verhandlungstermin.

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