Schaden im fünfstelligen Bereich

Bis zum HV-Tisch: Gesprengter Banktresor fliegt in Apotheke

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Berlin -

Apotheker Dr. Matthias Stoeck betreibt vier Apotheken und ist einiges gewohnt. Als er jetzt jedoch früh morgens in seine Center-Apotheke in Mannheim gerufen wurde, schwante ihm bereits nichts Gutes. Der gegenüber stehende Geldautomat wurde gesprengt und die Tresortür flog dabei durch die Tür seiner Apotheke im Kurpfalzcenter – erst der HV-Tisch stoppte das Geschoss.

Wenn sich gegen 6 Uhr morgens das Telefon meldet, bedeutet das in der Regel Polizei, wie Stoeck aus eigener Erfahrung als Inhaber weiß. Zwischen 7 und 8 Uhr seien es Krankmeldungen. Als es am Freitagfrüh um 5:30 Uhr klingelte, war es das Centermanagement, das ihn über einen nächtlichen Vorfall in seinem Betrieb informierte.

Offenbar versuchten drei Männer in der Nacht zuvor Bargeld aus dem Geldautomaten zu erbeuten. Zunächst sei ein Loch in die Wand geschlagen und anschließend der Sprengsatz gelegt worden, sagt Stoeck. Bei einer zweiten Sprengung habe es die Metalltür des Tresors herausgerissen. Sie sei durch die Wucht der Detonation mehrere Meter geflogen, durch seine Glasschiebetür gedonnert und vom HV-Tisch gestoppt worden.

Versicherung springt ein

Das Ausmaß der Zerstörung und der Schaden seien groß gewesen. Der Apotheker geht von einem Betrag im mittleren fünfstelligen Bereich aus. Seine erste Reaktion sei der Gedanke an die Versicherung gewesen, sagt Stoeck. Mit der Zeit werde man als Inhaber „ein bisschen unerschütterlich“. Erfreulicherweise habe es von der Versicherung geheißen, dass das Risiko „Explosion“ mitversichert sei.

Auch die am Morgen eingetroffenen Mitarbeiter hätten „sehr professionell“ reagiert. „Wenn man selbst Ruhe ausstrahlt, erledigt sich das meist.“ Die Angestellten hätten gleich mit angepackt. Zunächst sei ein Apothekenbauer wegen einer Ersatztür kontaktiert worden. Gleichzeitig wurden die Scherben weggekehrt und die Schäden an den Regalen repariert oder bestimmte Bereiche abgesperrt.

Der Apotheker ist froh, dass der Betrieb in dieser Nacht nicht mit Notdienst an der Reihe gewesen war. Die Wucht der Explosion sei „bemerkenswert“ gewesen. Die rund 60 Kilogramm schwere Tresortür habe sich wie ein Geschoss verhalten. Man werde schon „etwas nachdenklich“, denn in der Apotheke hätte jemand stehen können. Ob die „Panzerknacker“ den Notdienstplan im Blick gehabt haben, sei zu bezweifeln.

Nach dem Vorfall werde er daran festhalten, die Nachtdienste weiter selbst zu machen. Eine Angestellte sei in der Vergangenheit bei einem Einbruch während des Notdienstes bereits von dem Täter aufgeschreckt worden. „Bei vier Apotheken ist jeder Tag voll von Merkwürdigkeiten, über die man sich ärgern darf.“

Versicherungstechnisch sind fliegende Geldautomaten übrigens kein Problem, wie Versicherungsexperte Michael Jeinsen gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt. Es komme auch nicht darauf an, ob eine Explosion der Auslöser war oder jemand „Geldautomaten-Weitwurf“ trainierte habe. Ausgeschlossen in der Inhaltsversicherung einer Apotheke seien typischerweise Dinge wie Krieg, Flugzeugabsturz oder Revolution – Explosionen sind dagegen abgedeckt. Jeinsen erklärt: „Wenn das Ereignis plötzlich, unerwartet und von außen kommt, liegt ein Versicherungsschaden vor.“ Die Versicherung kann dann ihrerseits den Verursacher in Regress nehmen.

Wenn eine Versicherung allerdings mehrfach denselben Schaden regulieren muss, könne sie dem Versicherten Auflagen machen, so Jeinsen. Bei drei Einbrüchen in einem Jahr werde sie den Einbau einer Alarmanlage verlangen. Im Fall des fliegenden Geldautomaten könnte im Wiederholungsfall eine geforderte Nachsicherung in der Auflage „Panzerglas“ bestehen oder dass die Apotheke nachts durch ein Gitter zusätzlich geschützt wird.

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