Versandapotheken

Sanicare muss Zuzahlung kassieren

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Die niedersächsische Versandapotheke Sanicare darf ihren Kunden nicht die Zuzahlung erlassen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) ließ keine Berufung in der Frage zu, ob Sanicare-Chef Johannes Mönter die Zuzahlungen zumindest stunden darf. In einem früheren Verfahren hatte das OVG schon den Erlass der Zuzahlung verboten. Im anschließenden Beschwerdeverfahren fanden die Richter die Rechtssache weder zu kompliziert noch von so grundsätzlicher Bedeutung, dass sie erneut verhandelt werden müsse.

Aus Sicht des OVG liegt ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung immer dann vor, wenn eine Apotheke dem Versicherten Vorteile gewährt, die den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. „Dies gilt gerade auch dann, wenn die gegen die Preisbindung verstoßende Vorteilsgewährung zugleich mit einem Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen verbunden ist“, heißt es in der Begründung.

Ein Ass hat Mönter trotzdem noch im Ärmel. Im Rahmen einer Zuzahlungsstudie untersucht der Versandapotheker, wie sich eine Halbierung der Zuzahlung auf die Compliance der Patienten auswirkt. Das Projekt wird von dem Gesundheitsökonomen Professor Dr. Gerd Glaeske wissenschaftlich begleitet.

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