Bundeskartellamt

10 Millionen Euro Bußgeld für Bayer

, Uhr

Das Bundeskartellamt hat gegen die Bayer Vital GmbH ein Bußgeld in Höhe von 10,34 Millionen Euro verhängt. Die deutsche Vertriebstochter des Bayer-Konzerns habe OTC-Preise in Apotheken wettbewerbswidrig beeinflusst, teilte die Behörde mit. Bayer Vital hatte demnach mit zahlreichen Apotheken Zielvereinbarungen abgeschlossen: Für die „Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte“ habe das Unternehmen Apotheken einen zusätzlichen Rabatt versprochen. Dafür mussten sich die Apotheker laut Bundeskartellamt an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten. Zeitlich begrenzte Preisaktionen wurden demnach von Bayer geduldet, nicht jedoch Dauerniedrigpreise.

Bei der Festsetzung des Bußgeldes sei zugunsten des Unternehmens berücksichtigt worden, „dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet hat“, teilte das Kartellamt mit. Zudem habe Bayer das unzulässige Verhalten freiwillig eingestellt.

Laut Kartellamt hatten etwa 11.000 Apotheken derartige Zielvereinbarungen mit Bayer Vital abgeschlossen. Wegen des geringen Vorwurfs, der jeden einzelnen Apotheker treffe, habe die Behörde von einer Verfolgung des ordnungswidrigen Verhaltens jedoch abgesehen.

„Aus unserer Sicht haben wir keinen Kartellverstoß begangen. Wir akzeptieren das Bußgeld aber, um einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen“, sagte ein Sprecher von Bayer Vital gegenüber APOTHEKE ADHOC. Ob die Höhe des Bußgeldes angemessen sei, könne Bayer Vital nicht bewerten. Das Unternehmen teilte mit, seine Marketingmaßnahmen bei verschreibungsfreien Arzneimittel im Verhältnis zu den Apothekern noch einmal insgesamt zu überprüfen und gegebenfalls anzupassen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte