Ein großer Anteil an E-Rezepten wird momentan über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken eingelöst. Dabei wird vermehrt berichtet, dass es immer wieder zu Problemen kommt: Wollen Patient:innen die Verschreibung direkt nach dem Artzbesuch einlösen, fällt häufig auf, dass mit der Karte gar nichts abgerufen werden kann. Unweigerlich kommt es zu Diskussionen. Häufig liegt der Fehler bei Ärzt:innen, die noch keine digitale Signatur vergeben haben.
Wollen Patient:innen nach dem Arztbesuch ihre Medikamente in der Apotheke abholen, aber es ist keine Verschreibung hinterlegt, geht die große Fehlersuche los: „Man forscht dann, ob es eventuell an der TI liegt, dass keine Verordnung für die Karte hinterlegt ist, und nebenher muss man dem Patienten erklären, dass die Verschreibung fehlt“, so Felix Maertin, Inhaber der Rhein-Apotheke in Karlsruhe. Immer wieder stelle sich jedoch heraus, dass es an einer fehlenden Signatur durch die Arztpraxis liege: „Es hat sich in letzter Zeit desöfteren bestätigt, dass in solchen Fällen noch keine Signatur vergeben wurde“, so Maertin.
Auf einer größeren Tagung vergangene Woche besprachen etliche Teilnehmer:innen das Problem der fehlenden Signatur. Eine Sprechstundenhilfe hakte nach: „Wie oft ist das täglich notwendig? Wir machen die Signaturen zwei- bis dreimal am Tag, und dann sind die Rezepte freigegeben.“
„Das ist eine völlig surreale Lösung und fernab der zumutbaren Realität für Patienten“, so Maertin. Man müsste folglich allen sagen: „Bitte warten Sie bis morgen, bevor Sie in die Apotheke gehen, denn der Großteil der Arztpraxen signiert die ausgestellten E-Rezepte nicht sofort.“
Was ihn wundert: „Bisher wussten auch die an der Tagung teilnehmenden Kolleg:innen nicht, dass es eine sogenannte Tagesunterschriften-Funktion gibt.“ In der Realität sehe es bei Papierrezepten bisher ja so aus, dass bereits unterschriebene Vordrucke auf einem Stapel liegen – und „die Sprechstundenhilfen können darauf zugreifen“, so der Inhaber.
So eine Funktion gibt es auch in der TI: „Die Ärzte und Ärztinnen können morgens ihre Karte einstecken und einmal unterschreiben. Somit wird jedes E-Rezept des Tages digital sofort signiert und steht auch sofort zur Verfügung“, beschreibt Maertin. Sorge mache er sich aufgrund der mangelnden Information: „Die E-Rezepte nehmen immer weiter zu, wir können die Patienten mit dringenden Medikamente nicht auf den nächsten Tag vertrösten, nur weil in der Praxis erst abends einmal alle ausgestellten Rezepte signiert werden.“
Ein aktuelles Beispiel spiegelt die Brisanz des Problems eindrücklich wider: „Ich hatte erst heute den Fall bei einer Rheumapatientin mit starken Schmerzen. Sie saß bereits anderthalb Stunden in der Praxis, um auf ein Rezept für das dringend benötigte Schmerzmittel zu warten“, so Maertin. Als sie in der Apotheke die eGK abgab, um die Verordnung einzulösen, folgte die Überraschung: „Auf der Karte gab es keine Verordnung, wir konnten daher nicht mal sagen, was sie überhaupt für ein Medikament bekommen sollte“, so der Apotheker.
Mehr noch: „Ich konnte die Patientin aufgrund ihres Zustandes auch nicht zurück zur Praxis schicken. Also hat sie ihre eGK in der Apotheke gelassen und auf Verdacht fünf Euro. Denn wir wussten auch nicht, welche Höhe die Zuzahlung betragen wird“, so Maertin.
Da die Patientin schlecht zu Fuss war, bot Maertin einen Botendienst an: „Fällt die Zuzahlung höher aus, habe ich erneut Mehraufwand und muss die Patientin informieren. Es ist alles noch nicht ausgereift“, so der Inhaber. Bis zum Abend habe er auf die fehlende Signatur aus der Praxis warten müssen: „Ich habe in der Praxis angerufen und über die Möglichkeit der Tagesunterschriften-Funktion informiert.“ Man habe dafür noch nicht die nötige Technik, hieß es.
Maertin hofft, dass so schnell wie möglich jede Arztpraxis Gebrauch von der Funktion macht: „Ich sehe große Probleme bei Ärztehäusern, wo die Patienten direkt nach Erhalt der Verordnung in die Apotheke gehen wollen, um die benötigten Medikamente zu bekommen. Man kann nicht jedes Mal sagen, dass es in drei Stunden oder sogar erst am Folgetag möglich ist“, so der Apotheker.
Beim E-Rezept haben die Ärzt:innen aber drei Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: Einzel- und Komfort- sowie Stapelsignatur. Bei letzterer Alternative können mehrere Dokumente auf einmal bei eingestecktem elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und PIN-Eingabe unterschrieben werden. Laut Abda kann das der Grund für Verzögerungen sein: „Wenn Patienten nach dem Arztbesuch zur Einlösung ihrer E-Rezepte direkt in die nahegelegene Apotheke gehen, kann es vorkommen, dass die E-Rezepte auf dem Fachdienst noch nicht bereitstehen“, heißt es.
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