Lehrerin klagte gegen Schule

Impfschaden ist kein Dienstunfall

, Uhr
Hannover -

Ein Impfschaden nach einer Corona-Impfung in einer Schule ist einem Gerichtsurteil zufolge für eine Lehrerin nicht als Dienstunfall zu werten. Das Verwaltungsgericht in Hannover wies am Donnerstag die Klage einer 62 Jahre alten Förderschullehrerin ab, die auf die Anerkennung eines Dienstunfalls geklagt hatte.

Die Lehrerin war Ende März 2021 von einem mobilen Impfteam in ihrer Schule mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie „schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern“, teilte das Gericht mit.

Nach Ansicht der Klägerin sollte der Impfschaden als Dienstunfall anerkannt werden, da die Impfaktion in der Schule eine von ihrem Dienstherren, dem Land Niedersachsen, angebotene und zu verantwortende „dienstliche Veranstaltung“ gewesen sei.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Kammer erklärte, das Land als Dienstherr habe mit der Schule zwar die Räume für das Impfteam zur Verfügung gestellt, die Impfaktion aber nicht selbst organisiert. Zuständig war die Region und die Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung eingelegt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Sockelpauschale und Versorgungsbonus
Kassen wollen Stadtapotheken schröpfen
Mehr aus Ressort
Arzt fordert weitere Entschwärzungen
Corona-Protokolle: Austausch sollte vertraulich bleiben

APOTHEKE ADHOC Debatte